AirBnB & Co: So will Leipzig gegen Ferienwohnungen vorgehen
Leipzig will stärker gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorgehen. Anbietern von Ferienwohnungen, etwa auf AirBnB, drohen bei Verstößen empfindliche Strafen.
Die dafür nötige gesetzliche Grundlage hat der sächsische Landtag jetzt beschlossen. Dies berichtet die Sächsische Zeitung.
Laut Leipziger Volkszeitung (LVZ) wollen Baudezernat und Stadtrat so schnell wie möglich eine entsprechende Satzung beschließen. Bei Verstößen drohen Hauseigentümern Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Auch wer keine Angaben macht, soll mit bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Vermietung nicht mehr als zwölf Wochen pro Jahr
Ziel des neuen Gesetzes ist es, die „Dauervermarktung“ von Wohnungen zu verhindern. Das heißt, wenn die Wohnungen länger als zwölf Wochen im Jahr für Beherbergungszwecke oder zur Kurzzeitvermietung genutzt werden oder länger als zwölf Monate leer stehen – sofern die Wohnungen bewohnbar sind.
Im Gegenzug muss die Stadt nachweisen, dass in einem bestimmten Stadtteil die Versorgung mit Mietwohnungen „zu angemessenen Bedingungen“ gefährdet ist.
Quellen: Sächsische Zeitung (paid), Leipziger Volkszeitung (paid)